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World Wide Web, eine Website, ein Internetauftritt – ist das nicht very old school like? Facebook Fanpage, Insta-Auftritt, YouTube Channel oder gleich snappen – kommuniziert „man“ nicht so? Wie man es dreht und wendet – der Internetauftritt unterliegt Spielregeln und darum soll es nachfolgend gehen.
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Für Unternehmer im Internet ist am 01.02.2017 eine neue Informationsverpflichtung in Kraft getreten. Es geht um den Verbraucherschutz. Unternehmer müssen sich zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren positionieren. Das betrifft häufig das Impressum oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder beides). Zu den Einzelheiten.

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Für die Verwendung von E-Mail bestehen Pflichtangaben. Sie heißen Geschäftsbriefangaben, Impressum oder auch Anbieterkennzeichnung. Vielfach taucht auch der Begriff Disclaimer auf.

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