Die Geschäftsleitung trifft eine eigene persönliche Haftung für die Einhaltung übernommener Unterlassungspflichten. Wird eine Vertragsstrafe infolge Zuwiderhandlung verwirkt, ist das Organisationsverschulden regelmäßig indiziert.
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Sowohl in der täglichen Beratungspraxis als auch über die Studien und die Medien ist zu beobachten, dass die Unternehmens IT sich noch lange nicht auf alle Anforderungen der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft eingestellt hat.
Datenskandale in Form von abhanden gekommenen Kundendaten, Bankverbindungsdaten oder sonstigem KnowHow scheinen die Bereitschaft zum Umdenken und zur strategischen Ausrichtung der IT- und TK-Infrastruktur noch nicht ausreichend herbeigeführt zu haben.
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