Seit letzter Woche können Interessenten bei der DotAsia Organisation „.asia-Domains“ registrieren lassen. Die „.asia-Domains“ sind für solche Unternehmen interessant, die sich verstärkt im asiatischen Raum engagieren. Anders als im Rahmen der Registrierung für die „.eu-Domains“ durch EURid Ende 2005, können auch nichtasiatische Interessenten „.asia-Domains“ registrieren lassen. Voraussetzung ist lediglich, dass Interessierte aus dem außerasiatischen Ausland mit einem asiatischen Treuhänder bzw. Registrar, beispielsweise mit einem Provider, zusammenarbeiten, der als Admin-C oder Tech-C fungiert.

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Jede Domain ist einmalig – sie kann nur ein einziges Mal vergeben werden. Dies wird zum Problem, wenn nur eine Domain für den Internetauftritt in Frage kommt, die den Familien-/Unternehmensnamen enthält, und diese Domain schon für einen Dritten registriert wurde. Jeder Namensträger ist grundsätzlich berechtigt, im Geschäftsleben unter seinem Namen aufzutreten und eine entsprechende Domain für sich zu registrieren.

Wer kann die Domain beanspruchen, wenn sich zwei um dieselbe Domain streiten?

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Der Inhaber einer Marke erlangt nach dem Markengesetz ein ausschließliches Recht. D.h. er kann jede Benutzung der Marke nach Maßgabe des Markengesetzes untersagen und im Falle von Verschulden Schadensersatz verlangen. So die Theorie …

Zur Praxis … ein hübsch erläuterter und „bebildeter“ Beispielfall der heutigen BILD-Zeitung, nachzulesen im BILDblog.

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Genau diese Wortschöpfung hatte das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem Rechtsstreit zwischen einem Bekleidungsartikelhersteller und einem Einzelhändler als Begriff hinter der Abkürzung „UVP“ angenommen.

Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, nachdem ein Einzelhändler in einem Warenkatalog bei der Gegenüberstellung seiner Preise und den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers die Abkürzung „UVP“ ohne nähere Erklärung bzw. ohne erhellenden Zusatz wie „empfohlener Verkaufspreis des Herstellers“ oder „empfohlener Verkaufspreis“ verwendet hatte.

Hiergegen setzte sich der Bekleidungsartikelhersteller rechtlich zur Wehr, weil er die Abkürzung „UVP“ und ähnliche Formulierungen als irreführend und damit als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ansah.

Abkürzung „UVP“ irreführend?

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Erneut hat ein Gericht entschieden, daß die Verwendung einer fremden geschützten Marke als AdWord rechtsverletzend ist und kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Das Geschäftsmodell „AdWords“ rückt damit weiter seinem Ende entgegen (wir berichteten: „Metatags, Weiß-auf-Weiß-Schrift – Das Ende von AdWords-Anzeigen?„).

Marke als AdWord = Markenverletzung

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Wer seine Waren und/oder Dienstleistungen im Internet präsentiert, möchte natürlich von möglichst vielen Kunden gefunden werden. Es ist daher von Vorteil, wenn die eigene Webseite ein gutes Ranking bei den Internetsuchmaschinen wie beispielsweise „google“ oder „yahoo“ hat. Um das Ranking zu verbessern, werden unter anderem Metatags oder auch sogenannte „Weiß-auf-Weiß“-Schrift verwendet. Wer sich nicht auf sein Suchmaschinen-Ranking verlassen möchte, schaltet noch kontextbezogene Werbung, z.B. in Form von AdWords-Anzeigen.

Den Inhalt der Metatags, „Weiß-auf-Weiß“-Schrift und der AdWords bestimmt der Seiteninhaber selbst. Bei der Auswahl sollte er jedoch diese Frage im Blick haben:

Dürfen fremde Marken als Metatag, „Weiß-auf-Weiß“-Schrift oder AdWord verwendet werden?

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Über eine Stärkung der Rechte der Inhaber von Immaterialgüterrechten (Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Muster- und Patentrechte) wird seit einiger Zeit immer wieder diskutiert. Dabei ist zumeist von der „Durchsetzungsrichtlinie“ (PDF hier) und ihrer Umsetzung in nationales Recht die Rede. Was verbirgt sich dahinter? Weiterlesen

Die Europäische Union bereitet derzeit eine Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vor, KOM(2006)0168 – C60233/2005 – 2005/0127 (COD). Die geplante Richtlinie ergänzt die Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums um europaweite einheitliche strafrechtliche Bestimmungen.

Die EU- Richtlinie enthielt umfangreiche zivil- und verwaltungsrechtlichen Neuregelungen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen des geistigen Eigentums. Die Umsetzung in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Novellierung zahlreicher Gesetze.

Erst im Januar 2007 ist in Deutschland das entsprechende Durchsetzungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Im Gesetzgebungsverfahren haben vor allem die Ausweitung der zivilrechtlichen Auskunftsansprüche gegenüber potentiellen Rechtsverletzern und Dritten und die Begrenzung der Kosten für anwaltliche Abmahnungen für erheblichen Diskussionsbedarf gesorgt. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhaben sind strafrechtlichen Vorschriften nur bzgl. der sog. geographischen Herkunftsangaben implementiert worden, (vgl. hier).

In dem Bemühen, den EU-Bürgern effektive gesetzliche Instrumente gegen Produktpiraterie und Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums an die Hand zu geben, soll der neue Richtlinienentwurf die Durchsetzungskraft der bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien durch zu ergänzende strafrechtliche Regelungen verbessern.
Die bislang bestehenden nationalen Straf-Regelungen unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Strafrahmen. Eine Harmonisierung der Regelungen ist aus europäischer Sicht notwendig. Weiterlesen

Wer eine Marke sein Eigen nennt, will auch die „passende“, mit der Marke identische, Domain registrieren. Im Falle der Domain „flights.eu“ wurden gleich 21 Anträge auf Registrierung in der – Kennzeichenrechteinhabern vorbehaltenen – Sunrise-Phase bei der Vergabstelle EURid eingereicht. Zugeteilt wurde die Domain an den ersten in der Liste der 21 Antragsteller. Domaininhaber wurde Dom.info e.K. Gegen diesen strengte jedoch das Reisebüro Bühler ein Schlichtungsverfahren vor dem Prager Schiedsgerichts für Streitigkeiten über .eu-Domains (Fall Nr. 03757) an. Das Schiedsgericht sieht sich allerdings außer Stande, in dem Verfahren eine Entscheidung zu treffen.

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Web 2.0 (vgl. Tim O’Reilly) boomt und man könnte meinen, dass es Personen, Unternehmen oder Institutionen, insbesondere die Justiz gibt, die dem entgegenwirken wollen. Aufklärung tut not, Informationen sollen helfen, Gesetze und Urteile in den richtigen Kontext einzustellen. Hierbei wollen wir mit einer kleinen Artikelserie zu

Web 2.0 und Recht

beitragen. Heute: eBay haftet für seine Inhalte.

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