Verabschiedung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung

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Der Bundesrat hat am 30. November 2007 die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gebilligt, so dass der Weg frei ist für eine sechsmonatige Datenspeicherung bei den Telekommunikationsunternehmen.

Wie wir bereits in unserem Artikel vom 9. November 2007 berichteten, hatte der Bundestag bereits den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung am 9. November 2007 verabschiedet, und nun hat also auch der Bundesrat sein Ok gegeben.

Das Gesetz soll ausschließlich der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen. Ob dies jedoch so eingehalten wird, ist fraglich. Denn auch bereits andere Gesetze, die zunächst sehr restriktiv intendiert waren, wurden schließlich doch ausgeweitet wie beispielsweise die Telefonüberwachung durch amtliche Strafverfolger.

Interessant ist, dass eine Entschließung des Gesetzentwurfes, die vorsah, dass die Musik- und Filmindustrie zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf sämtliche Daten aus der Telekommunikationsüberwachung hätte zugreifen dürfen, keine Mehrheit in der Länderkammer gefunden hat.

Die Justizministerin Brigitte Zypries betonte in diesem Zusammenhang bereits im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung, dass ein derartiger Auskunftsanspruch der Musik- und Filmindustrie zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen über sogenannte Filesharing-Systeme nicht in den Gesetzentwurf einfließen würde.

Im Rahmen des Gesetzesvorhabens wird auch die Telefonüberwachung neu gefasst. Zwar wird die Überwachung der Telekommuniktaion auf schwere Straftaten beschränkt – es dürfen aber zukünftig auch einzelne Geheimnisträger wie Ärzte, Journalisten und auch Rechtsanwälte abgehört werden. Wie hierbei der Berufspflicht der Verschwiegenheit noch nachgekommen werden soll, ist mehr als fraglich.

Ob dieser Gesetzentwurf tatsächlich in die Praxis überführt wird, bleibt abzuwarten. Es haben jedenfalls bereits zahlreiche Interessenverbände und Politiker Klagen angekündigt. Was halten Sie von der Vorratsdatenspeicherung?

1 Kommentar

Trackbacks & Pingbacks

  1. Vorratsdatenspeicherung – Meinungen und Fakten…

    Ich hatte bei der ganzen Diskussion ehrlich nie ganz die Aufregung verstanden. So war für mich „gesetzt“, dass der Zugriff auf die Daten nur durch richterliche Anordnung im Einzelfall geschehen soll – wie das im Prinzip heute schon der Fall ist, nur…

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