Pflichtangaben – Update – Abmahnwelle

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Es ist gekommen, wie es nicht anders zu erwarten war: Mandanten werden abgemahnt, weil sie in der E-Mail Korrespondenz nicht die vollständigen Pflichtangaben aufgenommen haben (vgl. unseren Beitrag).

Der Heise Ticker berichtet heute über eine erste Abmahnwelle (vgl. Heise Ticker 1.2.2007).

Ist das rechtens?

Diese Frage stellt sich zunächst nicht. Der Abmahnende ist der Auffassung, dass seine Rechte durch den Inanspruchgenommenen verletzt werden (vgl. FAQ Abmahnung).

Für diese Annahme hält er aber auch seinen Geldbeutel hin. Nicht nur, dass er einen Anwalt beauftragen muss.

Der unberechtigt Abgemahnte kann ohne weiteres seinerseits Anwalt und Gericht bemühen, um gegen diese Form der unfreundlichen Kommunikation eine passende Antwort zu finden. Der Unterliegende hat sodann die Kosten zu tragen.

Es geht auch anders. Manche Abmahnung haben wir geprüft und für zu leicht befunden, allerdings die Sache auch schon mal „auf dem kurzen Internet-Kommunikations-Weg“ geregelt. Ein Anruf, ein „Austausch“, eine zurückgenommene Abmahnung.

Haben Sie auch schon Erfahrungen mit den „neuen“ Pflichtangaben gemacht? Äußerten sich Empfänger einer kurzen Rückmail „OK – Freigabe!“ oder „Termin, morgen, 17:00 Uhr“ über die sodann folgende lange, mit vielen Informationen und Hinweisen bestückte E-Mail Signatur verwundert oder fühlten sich gar belästigt? Droht nunmehr das schlanke und schnelle Medium E-Mail das Ende?

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3 Kommentare
  1. Oliver
    Oliver sagte:

    Ich fasse es nicht, da philosophiert ein Rechtsanwalt über Pflichtangaben und ist namentlich genannter „Rechtsbeistand Medienrecht“ einer Seite des https://aufwaerts-verlag.de/, wo eine bestehende GmbH keine Handelsregisternummer hat und zudem noch SPAM versendet. Da geht ein Berufsstand vor die Hunde… Schande über Euch!

    Antworten
  2. Stefan Maas
    Stefan Maas sagte:

    @Oliver

    Vielen Dank für den Hinweis.

    Als Anwalt sehe ich meine Aufgabe natürlich darin, meinen Mandanten mit Rat zur Seite zu stehen. Die Vorschläge und Hinweise umzusetzen bedarf naturgemäß der Mitwirkung durch die Mandanten. Daher: Ich habe die Hinweise weitergeleitet.

    Antworten

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  1. […] Wie berichtet (siehe unsere Artikel vom 25. Januar 2007 und 1. Februar 2007), sind Unternehmer seit Beginn des Jahres 2007 verpflichtet, in allen Geschäftsbriefen, “gleichviel welcher Form” Angaben zum Absender zumachen, die u.a. Rechtsform und Sitz sowie die Vertretungsbefugnisse und die Handelsregisternummer betreffen. […]

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