Am Freitag, den 9. November 2007 hat der Bundestag den umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Mit dieser Gesetzesneuerung wird die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten in nationales Recht umgesetzt.

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Am 30. Oktober 2007 lud der Kölner Anwaltverein zu einem außerordentlich interessanten und brisanten Diskussionsabend ein – Thema der Veranstaltung war die verdeckte Online-Durchsuchung. Neben der Landesdatenschutzbeauftragen Nordrhein-Westfalens, Frau Sokol, waren als Referenten ein Vertreter des Verfassungsschutzes NRW sowie ein Lehrbeauftragter des Lehrstuhls für Medienstrafrecht der Universität Köln eingeladen.

„Grundrecht auf Integrität informationstechnischer Systeme“

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Am 25. und 26. Oktober 2007 fand die 74. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Thüringen statt.

Die Datenschützer haben im Rahmen dieses Zusammentreffens ein klares „Nein“ zur Online-Durchsuchung beschlossen. Ihrer Ansicht nach sei es zwingend notwendig, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens abgewartet wird, die voraussichtlich Anfang des Jahres 2008 ergehen wird.

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Nachdem letzte Woche bei SternTV ein Beitrag zu dem Thema „Filesharing – Massenabmahnungen der Musikindustrie“ gesendet und daraufhin eine Flut von Fragen besorgter Eltern bzw. Betroffenen losgetreten wurde, befaßte sich SternTV gestern Abend erneut in einem Beitrag mit diesem brisanten Thema. Zu Gast war nunmehr ein Vertreter der Staatsanwaltschaften, der sich zu diesem Thema mit deutlicher Kritik und wie wir meinen zutreffend drastisch äußerte.

Staatsanwaltschaft nicht länger „Erfüllungsgehilfe der Musikindustrie“

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Gestern abend haben wir interessiert den Beitrag über das Phänomen „Filesharing“ bei Stern TV verfolgt. Als Gast im Studio trat der Rechtsanwalt Clemens Rasch von der Kanzlei Rasch in Hamburg auf und erläuterte sein Vorgehen im Rahmen der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Rechtsanwalt Rasch ist von den sechs größten Musikunternehmen Deutschlands beauftragt, angeblichen Raubkopierern den Garaus zu machen, sie über Strafverfahren zu kriminalisieren und anschließend mit Schadensersatzforderungen zu überziehen (vgl. ct März 2007).

Ist das Kopieren von Musik im Internet tatsächlich verboten?

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Wie bereits in unserem Beitrag aus November 2005 berichtet, hat die Musikindustrie seit der Reform des Urheberrechts, die mit dem sogenannten „ersten Korb“ im Jahre 2003 begann und mit dem „zweiten Korb“ im Jahr 2006 weiter fortgeführt worden ist, in der Vergangenheit zigtausende Strafanzeigen gegen „kriminelle“ Tauschbörsennnutzer bei Staatsanwaltschaften bundesweit eingereicht. Aufgrund dieser strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden unzählige Tauschbörsennutzer zur Zahlung von Geldauflagen verpflichtet, die häufig mehrere hundert Euro betragen.

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Trifft es zu, was da unter „heute im Bundestag“ nachzulesen ist? Seit gut zwei Jahren sollen Bundesbehörden bereits Online-Durchsuchungen durchführen, obwohl der Bundesgerichtshof solche mangels Rechtsgrundlage im Januar diesen Jahres für unzulässig erachtet hat (vgl. unseren Beitrag)?

Rechtsstaatlichkeit – nein Danke?

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Der Bundesgerichtshof hat am 15. März 2007 durch Urteil abschließend entschieden, dass „Hakenkreuz“ nicht gleich „Hakenkreuz“ ist. Es ging in dem Verfahren vor dem obersten deutschen Strafgericht um einen Onlinehändler, der am 29. September 2006 vom Landgericht Stuttgart wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gemäß § 86a des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe von 3.600 EUR verurteilt worden war.

Äußerungsrecht – Haftung in digitalen Medien

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner CICERO-Entscheidung vom 27. Februar 2007 einmal mehr die Pressefreiheit als Institution der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gestärkt. Weiterlesen

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Grundsatzurteil die „verdeckte Online-Durchsuchung“ durch Ermittlungsbehörden für unzulässig erklärt (vgl. Pressemitteilung des BGH). Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage, die es dem Staat erlaube, so weitreichend in die Rechte der Bürger einzugreifen. Selbst bei Verdacht – wie vorliegend – wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung, sei eine Ermächtigungsgrundlage notwendig. D.h. der Gesetzgeber muß aktiv werden, wenn er eine solche Maßnahme legitimieren will.

Online-Durchsuchung ist keine Wohnungs-Durchsuchung

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