Wie bereits in unserem Beitrag aus November 2005 berichtet, hat die Musikindustrie seit der Reform des Urheberrechts, die mit dem sogenannten „ersten Korb“ im Jahre 2003 begann und mit dem „zweiten Korb“ im Jahr 2006 weiter fortgeführt worden ist, in der Vergangenheit zigtausende Strafanzeigen gegen „kriminelle“ Tauschbörsennnutzer bei Staatsanwaltschaften bundesweit eingereicht. Aufgrund dieser strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden unzählige Tauschbörsennutzer zur Zahlung von Geldauflagen verpflichtet, die häufig mehrere hundert Euro betragen.

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Seit dem 1.1.2007 haben Internetautoren die Möglichkeit, für ihre Artikel eine Vergütung von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zu erhalten. Diese stellt Gelder aus den Einnahmen aus der Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien (CD-ROM, DVD, etc.) und Hardware (Drucker, Brenner, etc.) nun auch für Internetautoren bereit.

Die Teilnahme am Vergütungssystem der VG Wort ist kostenlos, jedoch wird nicht jeder Artikel oder jede Veröffentlichung vergütet. Weiterlesen