Verabschiedung Telemediengesetz – TMG
Der Bundestag beendet mit der Verabschiedung des Telemediengesetzes (TMG – vgl. Bundestagsdrucksache 16/3078 – PDF-Datei) eine gesetzgeberische Merkwürdigkeit. Bislang mußten Anbieter von Internet-Diensten sich den Regelungen des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) oder des Teledienstegesetzes (TDG) stellen. Diese Zweiteilung wird nunmehr aufgehoben. MDStV + TDG = TMG