Seitdem Ende März 2008 öffentlich bekannt wurde, dass der Lebensmitteldiscounter Lidl systematisch seine Mitarbeiter überwacht – bis hin zu der Anzahl der Toilettengänge – ist das Thema „Datenschutz“ wieder mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.

Nun konnte das in die Kritik geratene Unternehmen den ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob als Datenschutzbeauftragten gewinnen. Dieser soll zusammen mit der Unternehmensführung ein neues Datenschutzkonzept entwickeln, um auf diese Weise die datenschutzrechtlichen Belange der Mitarbeiter zu wahren.

Datenschutz ist enorm wichtig und wird noch immer unterschätzt!

Gerade bei der immer stärker eingesetzten Videoüberwachung, sei es in Geschäften, Unternehmen oder auf öffentlichen Plätzen sind massiv die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen gefährdet. Eine generelle Videoüberwachung ist jedenfalls nur dann zulässig, wenn alle Beteiligten darüber informiert sind. Lidl hat bereits erklärt, dass das Unternehmen an einer Videoüberwachung der Geschäftsräume weiter festhalten will. Inwiefern auch eine Mitarbeiterüberwachung bei Lidl fortgesetzt wird, bleibt abzuwarten und wird sich an den Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten orientieren.

Vor dem Hintergrund, dass gerade in jüngster Vergangenheit das Bundesverfassungsgericht vermehrt in seinen Entscheidungen die Persönlichkeitsrechte der Bürger, insbesondere im datenschutzrechtlichen Bereich, gestärkt hat, wird hier wohl eine deutlich zurückhaltendere Vorgehensweise zu erwarten sein. Gerade erst am 11. März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die massenhafte Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig erklärt (vgl. unseren Beitrag vom 11. März 2008). Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass diese generelle Überwachungsmaßnahme das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Diskutiert werden nun auch konkrete gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmer-Datenschutz, entweder verankert im Bundesdatenschutzgesetz oder sogar in einem eigenen Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer. Ob derartige Regelungen nun tatsächlich umgesetzt werden ist zweifelhaft, da entsprechende Überlegungen bereits seit Jahren immer mal wieder diskutiert werden aber bis heute ohne Ergebnis geblieben sind.

Sofern Sie Fragen rund um das Thema „Datenschutz“ haben, können Sie uns direkt über unser Kontaktformular kontaktieren oder Sie rufen uns an. Gerne beraten wir Sie auch zu unternehmensspezifischen Fragen als Ihr Datenschutzbeauftragter. Wir bieten in diesem Zusammenhang verschiedene Datenschutz-Module an, vom kleinen Datenschutz-Audit bis hin zur Mitarbeiter-Schulung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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