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Wie wird die Widerrufsbelehrung rechtskonform formuliert? Wer die vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterwiderrufsbelehrung verwendet, genießt den Schutz des Musters, d.h. etwaige Fehler der Belehrung gehen nicht zu seinen Lasten. Was aber passiert, wenn der Verwender von der Musterbelehrung abweicht? Hierzu entschied der BGH nunmehr mit urteil vom 01.03.2012 Grundsätzliches.

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In der Neverending-Story der Widerrufsbelehrung im Fernabsatzrecht wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2009 ein neues Muster der Widerrufsbelehrung verabschiedet, dass in Kürze in Kraft tritt. Weiterlesen

Einige Rechtsstreitigkeiten rund um die Widerrufsbelehrung im Onlinehandel könnten demnächst ein Ende finden. Nachdem es die Bundesregierung in der Vergangenheit wiederholt nicht geschafft hat, eine an den europäischen Vorgaben ausgerichtete Muster-Widerrufsbelehrung für den Fernabsatz zur Verfügung zu stellen, liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor.

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Wieder eine Änderung … Online-Händler sind es schon fast gewohnt: die Regelungen zu der im Fernabsatz notwendigen Informationen und Regelungen ändern sich ständig und man verliet sowohl den Überblick als auch die Einschätzung darüber, ob all dies noch ernstlich gemeint ist. Die jüngste Änderung der Mustertexte für die Widerrufs- und Rückgaberechtsbelehrung, die seit Freitag den 11. Juni 2010 in Kraft getreten ist, stellt jedoch einen gewissen Lichtblick dar.

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Lange Zeit wurde diskutiert, ob der Handel dem Verbraucher das Porto für die Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Jetzt hat der europäische Gerichtshof (EuGH) sich zu dieser Frage geäußert.

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