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Die Gesetzgeber sind sich europaweit einig: Es soll dem Verbraucher möglichst leicht gemacht werden, einzelne Produkte miteinander vergleichen und auf Basis dieses Vergleichs eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können. Doch manchmal treibt dieser Grundsatz seltsame Blüten.

Tradition oder Bevormundung?

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