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Dienstleister treffen ab dem 17. Mai 2010 über die bisher schon nach dem Telemediengesetz (TMG) oder der Preisangabenverordnung (PAngV) bestehenden Pflichten weitere Informationspflichten. Ab diesem Tag gilt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), durch die die Dienstleistungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2006/123/EG) in nationales Recht umgesetzt wird.

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Wer Dienstleistungen im Fernabsatz anbietet, muß ab dem 4. August 2009 seine Widerrufsbelehrung aktualisieren. Denn zum 4.8.2009 tritt aufgrund des „Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ eine Gesetzesänderung in Kraft, die eine Änderung der Musterwiderrufsbelehrung in Bezug auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen enthält.

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