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Es ist soweit, das Bundesjustizministerium hat nach Vorlage eines Diskussionsentwurfs vom 16. November 2007 zur Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV) nun eine abgeänderte Fassung der Musterbelehrung zum 1. April 2008 in Kraft gesetzt.

Handlungsbedarf durch neue Muster-Widerrufsbelehrung?

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