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Zum 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen. Die Übergangsfrist hierzu läuft bereits seit Mai 2016. Leider ist diese vielfach nicht genutzt worden – jetzt wird der Umsetzungszeitraum immer knapper. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Warum?

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