eBay haftet für seine Inhalte - Web 2.0 und Recht

23. April 2007 um 11:47 Uhr | Von: Stefan Maas

Web 2.0 (vgl. Tim O’Reilly) boomt und man könnte meinen, dass es Personen, Unternehmen oder Institutionen, insbesondere die Justiz gibt, die dem entgegenwirken wollen. Aufklärung tut not, Informationen sollen helfen, Gesetze und Urteile in den richtigen Kontext einzustellen. Hierbei wollen wir mit einer kleinen Artikelserie zu

Web 2.0 und Recht

beitragen. Heute: eBay haftet für seine Inhalte.

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Kategorien: Abmahnung, Aktuelles, Allgemein, Markenrecht, Medien, Telemedien, Web 2.0, Wettbewerbsrecht | 5 Kommentare | Permalink
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