eBay haftet für seine Inhalte - Web 2.0 und Recht
23. April 2007 um 11:47 Uhr | Von: Stefan MaasWeb 2.0 (vgl. Tim O’Reilly) boomt und man könnte meinen, dass es Personen, Unternehmen oder Institutionen, insbesondere die Justiz gibt, die dem entgegenwirken wollen. Aufklärung tut not, Informationen sollen helfen, Gesetze und Urteile in den richtigen Kontext einzustellen. Hierbei wollen wir mit einer kleinen Artikelserie zu
Web 2.0 und Recht
beitragen. Heute: eBay haftet für seine Inhalte.
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Kategorien: Abmahnung, Aktuelles, Allgemein, Markenrecht, Medien, Telemedien, Web 2.0, Wettbewerbsrecht | 5 Kommentare | Permalink
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