Der Bundesgerichtshof hat am 15. März 2007 durch Urteil abschließend entschieden, dass „Hakenkreuz“ nicht gleich „Hakenkreuz“ ist. Es ging in dem Verfahren vor dem obersten deutschen Strafgericht um einen Onlinehändler, der am 29. September 2006 vom Landgericht Stuttgart wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gemäß § 86a des Strafgesetzbuches zu einer Geldstrafe von 3.600 EUR verurteilt worden war.

Äußerungsrecht – Haftung in digitalen Medien

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Das bayrische Landgericht München I hat es einem Fleischhändler aus Adelzhausen untersagt, Schweinewürste unter der Bezeichnung „Schweini“ zu verkaufen (Az.: 4 HK O 12806/06, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht gab damit einer Klage des Nationalspielers Bastian Schweinsteiger, der beanstandet hatte, dass sein Name zeckentfremdet werde, statt.

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Der Bundesgerichtshof hat mit einem Grundsatzurteil die „verdeckte Online-Durchsuchung“ durch Ermittlungsbehörden für unzulässig erklärt (vgl. Pressemitteilung des BGH). Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage, die es dem Staat erlaube, so weitreichend in die Rechte der Bürger einzugreifen. Selbst bei Verdacht – wie vorliegend – wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung, sei eine Ermächtigungsgrundlage notwendig. D.h. der Gesetzgeber muß aktiv werden, wenn er eine solche Maßnahme legitimieren will.

Online-Durchsuchung ist keine Wohnungs-Durchsuchung

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Die meisten Internetnutzer denken noch immer, sie seien völlig anonym im Internet unterwegs. Doch sie täuschen sich.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20. Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes (hier PDF-Dokument) verabschiedet (vgl. hier Pressemitteilung). Dadurch wird dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz der verdeckte Zugriff auf Daten ermöglicht. Sogar der Zugriff auf private Daten ohne Kenntnis des Betroffenen wird durch dieses Gesetz erlaubt.

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