Direktmarketing – wie dürfen wir unsere Kunden erreichen?

12. Februar 2011 um 14:40 Uhr | Von: Stefan Maas

Der Bundesgerichtshof hat sich zur Werbung mit Hilfe von E-Mail und zur Frage der Einwilligung geäußert. Nach dem deutschen Werberecht ist Kaltakquise per Telefon oder E-Mail gegenüber Verbrauchern unzulässig. Sie dürfen angesprochen werden, wenn hierzu ein Einverständnis vorliegt. Der BGH erklärt nun, dass zum Nachweis dessen der Ausdruck einer E-Mail ausreiche.

E-Mail und Einwilligung

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Kategorien: Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht | Bisher 0 Kommentare | Permalink

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