Preisvergleichbarkeit durch die Angabe von Grundpreisen
14. April 2010 um 18:11 Uhr | Von: Petra BosbachDer Verbraucher soll die Möglichkeit haben, Produktpreise “auf einen Blick” miteinander zu vergleichen. Dies ist allein anhand des Produktpreises gar nicht so einfach, wenn der Preis bei unterschiedlicher Produktgröße zu vergleichen ist. Wenn 750 gr Waschpulver 3,15 EUR kosten, 1,8 Kilo 6,35 EUR – welches Produkt ist dann auf die Menge umgerechnet das preiswertere?
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Kategorien: Abmahnung, Allgemein, Onlinehandel, Wettbewerbsrecht | 1 Kommentar | Permalink
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