Das “Online-Durchsuchungs-Urteil” des Bundesverfassungsgerichts wird kontrovers diskutiert
29. Februar 2008 um 19:24 Uhr | Von: Nina HaberkammWir berichteten kürzlich über das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen. Das Gericht hat am 27.02.2008 entschieden, dass Online-Durchsuchungen nur unter sehr restriktiven Auflagen zulässig seien – nur wenn eine tatsächliche konkrete Gefahr für höchste Rechtsgüter wie Leben und Freiheit von Personen oder für den Bestand des Staates besteht, ist diese Ermittlungsmaßnahme verfassungsgemäß.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass gesetzliche Vorgaben bestimmt werden müssen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung schützen. Hierüber wird derzeit heftig diskutiert. Der Deutsche Richterbund ist der Ansicht, dass die praktische Umsetzung der Online-Durchsuchung und die gleichzeitige Wahrung des privaten Kernbereichs Dritter nicht möglich sei. Denn das Herausfiltern von miterfassten höchstpersönlichen Daten von nichtverdächtigen Personen sei aufgrund der mangelnden Arbeitskräfte im Justizwesen unmöglich.
Auch Internetexperten bezweifeln die technisch praktikable Umsetzung eines sogenannten “Bundestrojaners”. Zum einen sei nicht ersichtlich, wie das Bundeskriminalamt zukünftig sicherstellen werde, dass eben nur Computer von Zielpersonen ausspioniert werden. Gerade wenn der Trojaner wie geplant über das Internet verbreitet werden würde, bestünde die hohe Gefahr, dass nicht geschützte Computer von unbescholtenen Bürgern infiltriert werden. Zum anderen wüssten Kriminelle dagegen genau, wie sie sich vor solcher “Malware” schützen können.
Es bleibt somit abzuwarten, ob die Online-Durchsuchung tatsächlich per Gesetz eingeführt und wie dieses konkret ausgestaltet sein wird. Fest steht jedenfalls, dass die technischen Hürden dieser Ermittlungsmaßnahme neben den gesetzlich Hürden sehr hoch sind.
Kategorien: Allgemein, Computerstrafrecht, Datenschutz | 5 Kommentare | Permalink5 Kommentare »
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Gott sei Dank hab ich ja keine webseite mehr!!!!
ich glaube es gibt schon leute die suchen
verstärkt nach fehlern auf webseiten die 10mal
im Monat besucht werden und gegen ein Urheber recht
verstossen= Abmahnung kohle raus………
Werde nie mehr im Leben eine Seite versuchen
aufzubauen weil mir das Risiko eines Fehlers zu
gross ist……
ok mann könnte jetzt sagen holen Sie sich fachlichen Rat……Leute die um Ihre existensen
ich ags usw..Kämpfen wieviel Geld haben die dafür
? warum gründen die eine ich ag. Bitte verbesssern
Sie meine Rechtschreibung aber ich wollte auch mal was dazu sagen.DANKE
Kommentar von rio88 — 6. März 2008 #
[...] Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung (vgl. unsere Beiträge vom 27.2.2008 und vom 29.2.2008) sowie nunmehr zum Autokennzeichen Scanning nicht zu [...]
Pingback von maas_rechtsanwälte » Überwachungsstaat unterliegt erneut vor dem Verfassungsgericht — 11. März 2008 #
Da kann man doch die Welt nicht mehr verstehen?
Was kommt als nächstes?
Kommentar von Francois — 13. März 2008 #
[...] der heimlichen Online-Durchsuchung geeinigt haben. Wir berichteten bereits in unseren Artikeln vom 29.02.2008 und 27.02.2008 über die Entwicklungsschritte dieser geplanten Maßnahme und das insofern [...]
Pingback von maas_rechtsanwälte » Die heimliche Online-Durchsuchung und der Bundestrojaner — 17. April 2008 #
[...] des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen (vgl. unsere Beiträge vom 27.2.2008 und vom 29.2.2008), wird jener Regelung ein neuer Absatz eingefügt, der den Kernbereich privater [...]
Pingback von maas_rechtsanwälte » Die heimliche Online-Durchsuchung wurde beschlossen! — 5. Juni 2008 #