Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist am 01.01.2008 in Kraft getreten

,

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im März 2006 das Monopol des Freistaates Bayern hinichtlich der Veranstaltung von Sportwetten für verfassungswidrig erklärt hatte, war der Gesetzgeber verpflichtet, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten neu zu regeln.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in der Entscheidung fest, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten nur dann mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar sei, wenn es konsequent als Mittel zum Kampf gegen Spielsucht eingesetzt werde. Die bis dahin bestehende Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols sei jedenfalls als unvereinbar mit Art. 12 Abs. 1 GG zu bewerten.

Der nun zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene neue Staatsvertrag zum Glücksspielwesen beschränkt sich jedoch nicht auf die vom BVerfG geforderte Neuregelung der Sportwetten, sondern erfasst auch Lotterien und Spielbanken. Der Vertrag sieht nun eine generelle Suchtprävention für das Staatsmonopol vor.

Für staatliche Anbieter geht mit der Neuregelung ein stark erweitertes Werbeverbot einher. Auf Fernseh- und Internetwerbung müssen sie zukünftig ganz verzichten, nur die sogenannten Soziallotterien dürfen weiterhin im Fernsehen für ihre Angebote werben. Viel härter von diesem neuen Staatsvertrag betroffen sind aber die privaten Glücksspielanbieter, da nach dem neuen Vertrag nun auch „das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist“. Damit verbunden ist gleichzeitig das Verbot jedweder Werbung für unerlaubte Glücksspiele. Nach dem neuen Staatsvertrag können die Behörden darüberhinaus sogar Banken die Zahlung von Geldern an „illegale“ Anbieter verbieten und Internet-Providern die Sperrung solcher Internetangebote auferlegen.

Es ist mit heftiger Gegenwehr gegen diesen „Monopolvertrag“ zu rechnen. Nicht nur laufen private inländische Anbieter gegen diese Gesetzesregelung, die einer Existenzvernichtung gleichkommt, Sturm. Auch die Europäische Kommission hat sich im Vorfeld der Ratifizierung mit ihrer Kritik an der deutschen Regelung nicht zurückgehalten, so dass von Seiten der EU-Kommission möglicherweise ein Vertragsverletzungsverfahren zu erwarten ist. Die Kritiker sehen durch diese Vertragsneufassung insbesondere die Dienstleistungsfreiheit als eine der vier Grundfreiheiten im Europäischen Binnenmarkt unzulässig eingeschränkt.

2 Kommentare
  1. Marco
    Marco sagte:

    Das ist doch alles dummes Gelaber. Spielsucht eindämmen…habe selten so ein Scheiß gehört. Wenn der Staat wirklich etwas gegen Sucht jeglicher Art unternehmen würde, dann würde er den Verkauf von Zigaretten (bin übrigens selbst Raucher) in Deutschland verbieten, gleiches gilt für Alkohol. Aber die Steuereinnahmen lässt sich unsere Regierung ja nicht aus der Hand reißen. Wir leben doch nur noch in einem Heuchelstaat.
    Gleiches gilt für diese perversen TV Quizshows die nachts laufen (Wer wird Milionär meine ich damit nicht). Wie lautet der Paragraph im Glücksspielstaatsvertrag ? Zitat:
    § 3
    Begriffsbestimmungen
    (1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance
    ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder
    überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem
    Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger
    Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang
    eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.“

    Und da ich nun mal eine teure Hotline anrufen muss und 85% der Telefongebühr an den jeweiligen TV Sender gehen ist für mich der Tatbestand des Glücksspiels erbracht. Zumal ich noch das Glück haben muss die richtige „Telefonleitung“ zu treffen um ins Studio durchgestellt zu werden. Und die wichtigste Frage dabei stellt sich wie folgt: „Wo bleibt die Staatliche Kontrolle und wer kontrolliert überhaupt ob alles mit rechten Dingen zu geht ? Es wird dort betrogen, beschissen und gelogen, siehe einige Videos über „Betrug beim TV Quiz“ auf Youtube.de .
    Wir werden in diesem Staat nur noch bevormundet und drangsaliert. Dann wundert sich Deutschland warum so viele Menschen auswandern und Deutschland für immer den Rücken kehrt….am schlechten Wetter liegt es mit Sicherheit nicht.

    Antworten
  2. Markus Wendt
    Markus Wendt sagte:

    Damit erreicht der Staat doch nur, dass die privaten Anbieter wie z. B. Tipp 24 ins Ausland abwandern.
    Die Suchtprävention ist hier lediglich ein Vorwand, um das staatliche Monopol aufrecht zu erhalten.
    Wer über seine Verhältnisse Lotto spielt, der tut das schließlich genauso an der „staatlichen“ Annahmestelle!

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert