Datenschützer warnen vor Grundgesetzänderung für die Online-Durchsuchung

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Am 25. und 26. Oktober 2007 fand die 74. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Thüringen statt.

Die Datenschützer haben im Rahmen dieses Zusammentreffens ein klares „Nein“ zur Online-Durchsuchung beschlossen. Ihrer Ansicht nach sei es zwingend notwendig, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens abgewartet wird, die voraussichtlich Anfang des Jahres 2008 ergehen wird.

Hiermit schließen die Datenschutzbeauftragten sich der Mehrzahl der überwiegend unionsregierten Länder an, die sich gegen das geplante Gesetz zur Stärkung des Bundeskriminalamtes bei der Terrorabwehr stellen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf Computern privateste Informationen des täglichen Lebens, wie Fotografien, Tagebuchaufzeichnungen, Briefe und andere höchstpersönliche Dokumente aufbewahrt werden, sehen die Datenschützer die heimliche Online-Durchsuchung als massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger an. Sorge macht ihnen zudem, dass mit dem Gesetz nicht nur eine einmalige, zeitlich eng begrenzte Durchsuchung ermöglicht, sondern ein heimliches andauerndes Ausspionieren gesetzlich zugelassen werden soll.

Für die Datenschützer steht fest, dass sich der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung bei Online-Durchsuchungen durch technische Mittel bei der Datenerhebung nicht schützen lässt. Ein automatisierter Kernbereichsschutz ist somit nicht realisierbar. Wie wir bereits in unseren Beiträgen zu diesem Thema vom 10. Oktober 2007 und 25. April 2007 dargestellt haben, würden wir es befürworten, wenn das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres 2008 ebenfalls ein klares „Nein“ zu Online-Durchsuchungen spricht. Welche höchstrichterliche Entscheidung würden Sie gutheißen?

2 Kommentare

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  1. […] Wir berichteteten bereits über dieses brisante Thema in unseren Artikeln vom 31.10.2007, 26.10.2007 und […]

  2. […] Von besonderem Interesse war die Diskussion zwischen der Datenschutzbeauftragten und dem Verfassungsschützer, bei der die gegensätzlichen Positionen des Für und Widers einer heimlichen Online-Durchsuchung deutlich zu Tage traten. Während die Datenschützerin, die auch auf dem Kongress der Datenschutzbeauftragten Ende Oktober 2007 ihren Standpunkt klarstellte (vgl. unseren Artikel vom 26.10.2007) und deutlich machte, dass durch diese Ermittlungsmaßnahme unausweichlich in den absoluten Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen werde, da bei der Durchführung der Online-Durchsuchung ein Sichten der gesamten Festplatte des jeweiligen Computers zwingend erforderlich sei, bekräftigte der Verfassungsschützer, dass höchstpersönliche Daten, wie Tagebücher oder ähnliches, nicht Ziel der Online-Durchsuchung seien. […]

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