Benutzt BILD guenstiger.de?

30. August 2007 um 17:59 Uhr | Von: Stefan Maas

Der Inhaber einer Marke erlangt nach dem Markengesetz ein ausschließliches Recht. D.h. er kann jede Benutzung der Marke nach Maßgabe des Markengesetzes untersagen und im Falle von Verschulden Schadensersatz verlangen. So die Theorie …

Zur Praxis … ein hübsch erläuterter und “bebildeter” Beispielfall der heutigen BILD-Zeitung, nachzulesen im BILDblog.

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Bedeutet “UVP” Umweltverträglichkeitsprüfung?

28. August 2007 um 12:55 Uhr | Von: Petra Bosbach

Genau diese Wortschöpfung hatte das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem Rechtsstreit zwischen einem Bekleidungsartikelhersteller und einem Einzelhändler als Begriff hinter der Abkürzung “UVP” angenommen.

Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, nachdem ein Einzelhändler in einem Warenkatalog bei der Gegenüberstellung seiner Preise und den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers die Abkürzung „UVP“ ohne nähere Erklärung bzw. ohne erhellenden Zusatz wie „empfohlener Verkaufspreis des Herstellers“ oder „empfohlener Verkaufspreis“ verwendet hatte.

Hiergegen setzte sich der Bekleidungsartikelhersteller rechtlich zur Wehr, weil er die Abkürzung „UVP“ und ähnliche Formulierungen als irreführend und damit als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ansah.

Abkürzung “UVP” irreführend?

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Update - Markenverletzung durch AdWords-Anzeige

24. August 2007 um 13:35 Uhr | Von: Petra Bosbach

Erneut hat ein Gericht entschieden, daß die Verwendung einer fremden geschützten Marke als AdWord rechtsverletzend ist und kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Das Geschäftsmodell “AdWords” rückt damit weiter seinem Ende entgegen (wir berichteten: “Metatags, Weiß-auf-Weiß-Schrift - Das Ende von AdWords-Anzeigen?“).

Marke als AdWord = Markenverletzung

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Ist die Angabe der Telefonnummer eine Pflichtangabe der Anbieterkennzeichnung nach TMG?

23. August 2007 um 15:47 Uhr | Von: Nadine Schmitt

Bei dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist derzeit ein Vorabentscheidungsverfahren des Bundesgerichtshofes (BGH) anhängig, dass endgültig klären wird, ob die Angabe der Telefonnummer eine Pflichtangabe der Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz (TMG) darstellt. Derzeit besteht für die Anbieter von Telemediendiensten keine Rechtssicherheit, ob die Telefonnummer angegeben werden muss, die bislang ergangenen Urteile deutscher Gerichte sind nicht stringent.

Anbieter von Telemediendiensten sind verpflichtet, auf der von ihnen betriebenen Internetseiten Angaben über ihre Identität zu machen. § 5 TMG listet als Pflichtangaben beispielsweise Namen und Adresse, Vertretungsberechtigung und Handelsregistereintragung auf. Außerdem muss der Anbieter Daten bereithalten, „die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen“. Welche Daten für diese Kontaktaufnahme angegeben werden müssen, ist umstritten.

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Spam-Software für Google-Recherchen nicht wettbewerbswidrig

20. August 2007 um 19:24 Uhr | Von: Nadine Schmitt

Das OLG Hamm hat Anfang März diesen Jahres den Einsatz von Filtersoftware, die google-Suchergebnisse nach Spam durchsucht, als nicht wettbewerbswidrig beurteilt.

Die in Frage stehende Filtersoftware filtert Seiten, die sich nur durch Manipulation und nicht durch entsprechende Inhalte eine hohe Listung in den Google-Suchlisten sichern, aus. Als Manipulationen werden entsprechend den Google- Richtlinien die “Optimierung” der Quelltexte, die Verwendung von sog. Cloaking- und Doorway-Techniken erfasst. [ vollständigen Beitrag "Spam-Software für Google-Recherchen nicht wettbewerbswidrig" lesen... ]

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