GEZ – Fortsetzung folgt – die Ordnungswidrigkeiten … 1.2.2007

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Zum 1.1.2007 hat für internetfähige PCs die Gebührenpflicht begonnen. Hierüber haben wir wiederholt berichtet (vgl. 4.8.06, 6.12.06 und 15.1.07).

Was geschieht, wenn bislang nichts geschehen ist?

Wurde etwa die Meldung der neuartigen Rundfunkgeräte bei der GEZ für das Jahr 2007 bislang vergessen, drohen Konsequenzen?

Natürlich – der Rundfunkgebührenstaatsvertrag hat hier zugunsten der GEZ Vorsorge getroffen:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig […] das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang entgegen § 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt; […] (§ 9 Abs.1, Nr.1 RGebStV)

Unter welchen Voraussetzungen die PC-Gebühr zu entrichten ist, wurde in unseren früheren Beiträgen bereits erläutert.

Für Anmeldepflichtige beginnt die Gebührenpflicht mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereit gehalten wird. Aufgrund der Übergangsregelung bis zum 31.12.2006 begann die Anmelde- und Zahlungspflicht für Internet-PC aber erst mit dem 1. Januar 2007.

Heute, am 1. Februar 2007, ist der erste Monat abgelaufen, was gemäß § 9 RGebStV bei unterlassener Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit begründet. Wenn die Geräte weiterhin nicht angemeldet werden sollten, müssen Bußgeldverfahren befürchtet werden.

Gibt es schon Betroffene?

3 Kommentare
  1. onkel tom
    onkel tom sagte:

    mal eine Frage an die Juristen: Wie gestaltet sich der Sachverhalt der PC-Gebühren wenn dem Unternehmen am Standort X die PCs gar nicht gehören? Muß dann ebenfalls für diese eine GEZ Gebühr bezahlt werden?

    Was sagt der Europarechtler wenn ein internationaler Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Notebooks zur Verfügung stellt. Der deutschen Mitarbeiter ist für das Unternehmen durch die zusätzlichen GEZ Gebühren einer quasi PC-Steuer unterworfen und ist teurer als der englische Arbeitskollege, der diese Steuer nicht hat sprich: Für das Unternehmen ist ein deutscher Arbeitnehmer teurer als ein Nicht-Deutscher.

    Wer kann mir Antwort auf diese Gedankenspiele geben?

    Antworten

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