GEZ-Internetabgabe zum 1.1.2007 beschlossen [Aktualisiert]

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Mit unserem Beitrag vom 4. August wurde die gesetzliche Grundlage zur Einführung der GEZ-Abgabepflicht für Internet-PCs bereits eingehend erläutert. Zwischenzeitlich haben die Ministerpräsidenten die Internetabgabe beschlossen. Kurz vor Ablauf der Schonfrist bis zum 31.12.2006 begannen Proteste gegen die Erhebung einer zusätzlichen Abgabe für internetfähige Geräte. Politik, Verbraucherverbände, Wirtschaftsverbände, Hochschulen und selbst aus dem Justizministerium kamen kritische bis ablehnende Kommentare zum Start einer “Internetabgabeâ€?.

Wird die Gebühr für internetfähige Geräte zum Rohrkrepierer?

Anfangs sollte gemäß des Rundfunkänderungsstaatsvertrags der volle Gebührensatz von 17,03 EUR, wie er auch für Fernseher gilt, erhoben werden. Die Internetangebote umfassten aber derzeit nur Radiostreams und selten Bildmaterial beispielsweise in Form von Podcasts.

Einem kompletten Fernsehprogramm der öffentlich-rechtlichen Sender vergleichbares Angebot wird – jedenfalls für die breite Masse – auf absehbare Zeit noch nicht über das Internet zu empfangen sein. So jedenfalls die Feststellungen, so dass die Intendanten von ARD und ZDF einlenkten und sich auf eine ermäßigte Gebühr von 5,52 EUR, also der Gebühr für Radiogeräte, einigten.

Die Abgabe ist nun beschlossen, aber ein Abebben des Widerstandes ist nicht zu erwarten. Die Einführung der Gebühr für Internet-PCs wird sogar zum Anlass genommen, das gesamte Gebührenmodell der GEZ in Frage zu stellen.

Ein weites Feld für Lobbyisten.

Der IT-Branchenverband Bitkom schlägt eine niedrigere Abgabe vor, die alle Haushalte und Unternehmen zahlen sollten. Anderer Orts wird für eine personengebundene steuerähnliche Abgabe plädiert. Damit solle die auswuchernde Bürokratie der GEZ verringert und die Schnüffelpraxis eingestellt werden. Die Gebühren könnten beispielsweise direkt über die Finanzämter eingenommen werden, wird vorgeschlagen. Die Kritik, dass die Staatsferne des Rundfunks darüber in Gefahr gerate, sei unbegründet, da die Staatsferne der Kirchen durch die Einnahme der Kirchensteuer über die Ämter auch nicht tangiert würde. Eine steuerrechtliche Basis für eine allgemeine Abgebe sei allerdings noch zu prüfen.

Aufgrund einer Onlinestudie wollen ARD und ZDF ihr Onlineangebot weiter ausbauen, da das Internet als Informationsplattform bei allen Altersgruppen in der Bedeutung steige. Aus diesem Grunde sei eine Präsenz auch der öffentlich-rechtlichen Sender notwendig. Zugleich lässt sich damit die Gebührenerhebung rechtfertigen.

Der aus der Wirtschaft entgegengehaltenen Kritik an der Einführung einr Abgabe für Internet-PC hält die ARD entgegen, dass die Gebühr nur bei wenigen Unternehmen anfalle, da ein angemeldetes Autoradio sämtliche neuartige Rundfunkempfangsgeräte pro Betriebsstätte gebührenfrei halte.

Auch die Zahl der Privathaushalte, die kein Radio angemeldet haben, sei zu vernachlässigen. Die GEZ selbst erachtet die Schätzungen der Wirtschaftsverbände, die von einer Mehrbelastung von 20 bis 30 Millionen EUR pro Jahr nur für den Einzelhandel ausgehen, für überhöht. Lediglich insgesamt 50.000 Geräte seien von einer Internetgebühr betroffen.

Geht der Schuss nach hinten los?

Die Mehrbelastung wird voraussichtlich aber ohnehin nicht in der Gesamtheit der Unternehmen treffen, sondern sich vielmehr bei den Kleinunternehmen auswirken. So muss ein selbstständiger Unternehmer die Gebühr zweimal entrichten, obwohl er nur einmal das jeweilige Angebot wahrnehmen kann. Denn die Gebühr muß er zum einen für seinen Privathaushalt und dann ein weiteres Mal für sein Unternehmen entrichten. Die Gebühr wird nur nach Geräten veranschlagt, nicht nach ihrer tatsächlichen Nutzung. Dies entspricht der bisherigen Vorgehensweise des GEZ-Kostenmodells. Die SPD nennt die neue Gebühr deshalb mittelstandsfeindlich.

Jedoch ist sie in Unternehmen weit verfehlter, als in Privathaushalten. In den meisten Unternehmen ist davon auszugehen, dass die klassischen Office-Arbeitsplätze gar keine vollständige Multimedia Ausstattung haben. Zwar werden im Zweifel noch Soundkarten vorhanden sein, da dies ein Standardausstattungsmerkmal ist, Lautsprecher dürften in der Regel fehlen.

Ob der Internet-PC dann jedoch ein geeignetes „Empfangsgerät“ ist?

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Vielzahl der Unternehmen aus arbeits- und datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel Privatnutzungen ausschließende Benutzungsregelungen der IT- und TK-Infrastruktur haben. Auch dies dürfte einer realen Anwendung als „Empfangsgerät“ entgegenstehen.
Tatsächlich wird in der Praxis vieler Unternehmen das Internet gerade nicht als „Rundfunkempfänger“ benutzt, sondern ernsthafte Anwendungen wie E-Mail, Recherchen, die Pflege eigener Internet-Dienste oder aber zur Inanspruchnahme elektronischer Dienste wie Datenbanken, elektronische Steuererklärung und Groupwareanwendungen.

Computer in Unternehmen sind Arbeitsgeräte, keine Unterhaltung!

Ein weiterer Aspekt läßt Zweifel an der Rechtmäßigkeit, jedenfalls der Gerechtigkeit der eingeführten Gebühr für Internet-PC aufkommen.

Der Gesetzgeber hat beispielsweise im Bereich des Steuerrechts – nämlich für die Umsatzsteuervoranmeldung – oder auch im Bereich der Sozialversicherung – nämlich Übermittlung der Sozialversicherungsdaten – die Unternehmen dazu verpflichtet hat, diese Meldungen nur noch auf elektronischem Wege über das Internet abzugeben. Auch für die von der Bundesregierung geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist der Online-Anschluss unerlässlich.

Insoweit werden die Unternehmen sozusagen staatlich dazu verpflichtet, Internet-PC anzuschaffen, um ihren Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommen zu können. Und sodann wird auf das Merkmal „internetfähig“ abgestellt, um einen Computer der GEZ-Gebührenpflicht zu unterwerfen.

Damit sind eigentlich die Voraussetzungen für eine Steuer oder Abgabe erfüllt, könnte man meinen.

Auch im Bildungsbereich wird die Gebührenerhebung für internetfähige Computer eine zusätzliche finanzielle Mehrbelastung mit sich bringen. Denn Hochschulen sind auf viele Gebäudekomplexe verteilt, in denen bisher keine Rundfunkempfangsgeräte, aber viele Internet-PCs vorhanden sind. Eine zusätzliche Belastung des ohnehin gebeutelten Bildungswesens.

Die Gebühr wird zum 1.1.2007 eingeführt und sodann erhoben. Ob und welche Ausnahmeregeln greifen, sollte überprüft werden.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts – dort sind Verfahren gegen die Gebührenerhebung anhängig gemacht worden – läßt noch auf sich warten. Sollte die Neuregelung dort kassiert werden, bestünden Rückzahlungsansprüche und im Ergebnis wäre vermutlich viel Geld ausschließlich für die Erhebung und Rückzahlung ausgegeben worden. Ob der so eingeschlagene Weg klug und zuende gedacht war?

5 Kommentare
  1. Mirko
    Mirko sagte:

    Ist schon der Hammer !! oder ???
    Wer soll den das noch alles zahlen ??
    Die Studenten haben doch eh keine Kohle und sie brauchen ja das Netz.
    Ich bin mal gespannt was da noch rauskommen Tut.

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  2. Litarius
    Litarius sagte:

    Grüße,

    ganz ehrliche Meinung zum Sachverhalt? Ich „war“ mir eigentlich bewusst, dass der Mensch ein Recht auf Medieninfomation hat. Diesezüglich jedoch nur über die Abgabe von Gebüren dieses Recht nutzen darf. Von allem abgesehen ist es in meinen Augen auch ein Verstoß, eine Gebühr für TV – Geräte zu erwirtschaften, ohne das diese mit einem freigeschaltenem „Rundfunkanschlusses“ verbunden sind. Auch können TV – Geräte nach der digitalen Umstellung keine Sender mehr empfangen ohne der dazugehörigen und passenden Gerätschaften. Auch Vidio/DvD und Handy – Geräte mit Gebührenpflicht zu versehen, ist in meinen Augen schlicht und einfach eine Abzocke, die sich durch jegliche Beschlüsse fein gewaschen hat. Da zB Handys immer moderner werden und mit Media Playern ausgestattet sind, es nahezu keine Möglichkeit mehr gibt Handys zu Kaufen ohne eines solchen Futures, beschränkt man hier die Handlungsfähigkeit der Menschen und zwingt Sie hierbei für ein Kommunikationsgerät Gebühren zu zahlen!

    Mfg, Litarius

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  1. […] Demzufolge reiht sich diese GEZ-Anekdote nicht ganz nahtlos in unsere vorherigen Erfahrungen mit der Gebühreneinzugszentrale (vgl. 4.8.06, 6.12.06, 15.1.07 und 1.2.07) ein. Kategorien: Allgemein, Aktuelles, Medien | | Permalink […]

  2. […] Zum 1.1.2007 beginnt für die internetfähigen PCs die Gebührenpflicht. Hierüber haben wir wiederholt berichtet (vgl. 4.8.06, 6.12.06 und 15.1.07). Was geschieht, wenn bislang nichts geschehen ist? […]

  3. […] Mit dem 1. Januar 2007 hat die GEZ eine Gebühr für internetfähige Computer eingeführt. Die Zahlungsvoraussetzungen wurden bereits in führen Beiträgen eingehend erläutert. Pünklich Anfang Januar 2007 erreichte uns ein Auskunftsverlangen des zuständigen GEZ Beauftragten. Doch damit begann die Misere, denn dem Schreiben lag das veraltete Formular aus den Vorjahren bei – die seperate Anmeldung von Internet-PC war damit gar nicht möglich. […]

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